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Versicherungspaket
· Vollkasko
mit 512 € Selbstbeteiligung
· Haftpflicht
mit unbegrenzter Deckung
· Teilkasko
mit 154 € Selbstbeteiligung
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Übergabe/Rücknahme
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Übergabe
am Vorabend des ersten Miettages (ab l7.oo)
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Rückgabe
1 Tag nach Mietende bis l1.oo.
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Übergabe
· Übergabepauschale
von 75 € inklusive Gas, Wasser und
Einweisung,
· Die Fahrzeuge werden
gereinigt und vollgetankt übergeben
und ebenso zurückgenommen.
· Wird das Fahrzeug
ungereinigt zurückgegeben, werden
folgende Reinigungsgebühren fällig:
Für eine Außenreinigung 50 €; Für eine Innenreinigung 50 €.
· Für eine ungereinigte
Toilette, sind zusätzlich 50 €
zu entrichten.
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Rücktritt
vom Vertrag
·
Wird
das Fahrzeug verschuldet oder unverschuldet vom
Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, oder überhaupt
nicht abgeholt, so steht dem
Vermieter ein Schadensersatz-
anspruch in Höhe von mindestens 25 % der
Mietsumme zu.
Der Vermieter kann jedoch einen höheren Schadensersatz
geltend machen, soweit er einen, die Pauschalierung
übersteigenden Schaden nachweisen
kann.
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Kaution
· Bei
Übernahme des Fahrzeuges ist eine Kaution von 666 €
in Bar zu hinterlegen (512 € Selbstbeteiligung (SB) für
Vollkasko und 154 €
SB für die Teilkaskoversicherung).
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Verspätete Rückgabe
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Wird
das Fahrzeug verschuldet oder unverschuldet vom
Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht,
so wird als Schadensersatz für
jeden angefangenen Tag
der volle Tagespreis berechnet.
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Bezahlung
·
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 256 € zu
entrichten.
Nach Eingang der Anzahlung, wird der
gewünschte Reisetermin
verbindlich reserviert.
· Spätestens 2 Wochen vor Fahrzeugübernahme, ist der
Mietpreis abzüglich der geleisteten Anzahlung zu
überweisen. |
Fahrzeugübernahme
·
Der
Mieter hat sich vor Übernahme des Fahrzeugs davon
überzeugt, dass es sich in ordnungsgemäßem Zustand
befindet und keinerlei Mängel
aufweist.
Eventuell festgestellte Mängel werden auf einem
Übernahmebeleg
vermerkt und von Vermieter und Mieter
bestätigt.
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Freikilometer
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Bis 13 Tagen 250 km/Tag
frei.
·
Ab 14 Miettagen sind alle
km frei (Ausnahme, Fahrten
nach Nordeuropa).
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Mängel während der Mietzeit
·
Sollte
während der Mietzeit Mängel auftreten, so hat der
Mieter dem Vermieter sofort zu verständigen. Reparaturen
dürfen nur mit Einwilligung des
Vermieters vorgenommen
werden, ansonsten übernimmt der Mieter die
Kosten.
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